Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

BAföG: Ein Semester länger Förderung

04.06.2020|08:17 Uhr

Nach § 10 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung wird die individuelle Regelstudienzeit für diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben sind, um ein Semester erhöht. Für Studierende, die BAföG bekommen, folgt daraus eine gute Nachricht. Denn die Dauer der BAföG-Förderung richtet sich gemäß § 15 a BAföG nach der Regelstudienzeit.

Da diese sich nun infolge der Corona-Pandemie-Regelungen um ein Semester erhöht, bedeutet das: Wer im Sommersemester 2020 eingeschrieben ist und sich noch innerhalb der Regelstudienzeit befindet, bekommt am Ende ein Semester längere BAföG-Förderung.

Zur Beantwortung von Fragen dazu oder bei Problemen der Studienfinanzierung (Überbrückungshilfen, Studiendarlehen) steht das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal telefonisch (0202/439 2567) oder per Mail (bafoeg[at]hsw.uni-wuppertal.de) zur Verfügung.

https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/studienfinanzierung/bafoeg.html

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