Bergische Transfergeschichten: „Forschung darf eben nicht alles“
Prof. Dr. Michael Scheffel ist Prorektor für Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal. Sein Amt schließt auch den Vorsitz der Ethikkommission ein. In den Bergischen Transfergeschichten berichtet der Wissenschaftler, welche Aufgaben die Kommission hat und welche Bedeutung ihre Entscheidungen haben.
„Gegenstand der Ethik ist die Moral“ definiert das Gabler Wirtschaftslexikon. In ihrem Zentrum steht das spezifisch moralische Handeln. „Die Freiheit von Forschung und Lehre wird im Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 3 garantiert“, erklärt Prof. Dr. Michael Scheffel, als Prorektor für Forschung qua Amt Vorsitzender der Ethikkommission der Bergischen Universität, „doch Freiheit hat dort ihre Grenzen, wo sie andere Grundrechte verletzt.“ Dies gelte für Forschung und Lehre gleichermaßen, daher dürfe eben auch Forschung nicht alles. Sofern also Grundrechte jedweder Art verletzt werden könnten, müsse mit den Wissenschaftler*innen überlegt und ausgehandelt werden, was Forschung darf und nicht darf. „Hier liegt eine persönliche Verantwortung der Forschenden, und damit verbinden sich nicht nur juristische, sondern auch ethische Fragen. Und die im Einzelnen zu klären, ist nicht immer einfach.“
Schutz der Menschenwürde
Aus diesem Grund gibt es auch an der Bergischen Universität eine Ethikkommission, die aussagefähige Stellungnahmen abgibt. Besonders beim Zustandekommen von Drittmittelprojekten externer Geldgeber können diese entscheidend sein. „Die Ethikkommission unserer Universität prüft und bewertet auf Antrag Forschungsvorhaben nach ethischen Kriterien hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde sowie der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen, die in Forschungsvorhaben einbezogen werden“, beschreibt Scheffel die in den Richtlinien konkret gefasste Aufgabe.
Die Hochschulkommission hat sechs Mitglieder, plus Stellvertreter*innen, die regelmäßig rechtliche, ethische und soziale Aspekte von Projektanträgen bewerten. „Wir haben in dieser Kommission einen externen Mediziner, der lange Jahre Vorsitzender der Ethikkommission eines Krankenhauses war, wir haben einen Theologen, eine Psychologin, einen Ingenieur und natürlich einen Juristen“, sagt Scheffel. Die Arbeit der Mitglieder beginnt immer mit einem entsprechenden Antrag, denn „die Ethikkommission ist keine Kommission, die von sich aus Projekte sichtet, sondern bei der man ein Votum oder eine Prüfung beantragt.“ Das passiert stets dann, wenn sich wissenschaftliche Projektplaner*innen nicht sicher sind, ob ihre Untersuchung ethisch vertretbar ist. Alle Experimente, die im weiteren Sinne mit Menschen durchgeführt werden sollen, gehören dazu. Zwar habe die Kommission grundsätzlich nur eine beratende und beurteilende Funktion, erklärt der Vorsitzende, und könne ein Projekt nicht verbieten, jedoch verlangen Drittmittelgeber vielfach die ethische Überprüfung eines Forschungsvorhabens, welches durch die Kommission geleistet und im Idealfall mit positivem Ergebnis attestiert wird. „Wenn ich zum Beispiel von der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Anm. d. Red.) gefördert werden möchte und ein positives Ethikvotum benötige, die Kommission aber erklärt, dass dieses Projekt aus ihrer Sicht nicht als ethisch unbedenklich betrachtet werden kann, dann wird die DFG dieses Projekt nicht fördern, und insofern kann es dann am Ende auch nicht durchgeführt werden.“
Attestierte Unbedenklichkeit ist oft ein dialogischer Prozess
Anders sieht es bei Master- oder Bachelorarbeiten aus, die auch geprüft werden. Scheffel nennt ein konkretes Beispiel: „Denkbar ist etwa ein soziologisches Projekt, in dessen Rahmen jemand herausfinden will, ob Vermieter Vorurteile gegen Ausländer haben. Dazu möchte der Antragsteller E-Mails in gebrochenem Deutsch an ausgewählte Personen schreiben, um sich für eine Wohnung zu bewerben, aber natürlich nicht darüber aufklären, dass es sich um einen Test handelt“, berichtet er. „Das mag aufschlussreich sein, kann aber nicht als ethisch unbedenklich beurteilt werden, weil man ja die Versuchspersonen täuscht.“ Aber selbst bei ethischen Bedenken der Kommission, schränkt der Wissenschaftler ein, liegt es – jedenfalls aus formaler Sicht – letztlich im Ermessen des Studierenden, die Arbeit dennoch zu schreiben.
Im Blick auf die Bedeutung der Kommissionsentscheidungen ist es Scheffel wichtig zu betonen: „Dass wir in dem Sinne nicht in die Freiheit von Forschung und Lehre regelnd eingreifen, weil wir es nicht inhaltlich verbieten können.“ Im Übrigen sei es vielfach ein dialogischer Prozess, in dessen Verlauf man die Antragsteller oftmals darauf hinweise, dass das Projekt aus der Sicht der Kommission möglich sei, wenn man z. B. die Probanden anders aufklären oder Daten anders behandeln würde. „Wir verbinden das manchmal mit einer bestimmten Auflage, um das Votum definitiv zu erteilen, und in anderen Fällen verbinden wir es mit einem Rat.“
Das Gremium muss zwar nicht notwendig einstimmig entscheiden, jedoch werden alle Bedenken berücksichtigt und den Antragsteller*innen auch mitgeteilt. „Wir haben mittlerweile fast jede Woche ein bis zwei Anträge“, erzählt Scheffel, die aus den unterschiedlichsten Disziplinen stammen. „Tendenziell kommen die meisten Projekte aus den Bereichen Sozialwissenschaften, Psychologie, Sport und Bildungswissenschaften, aber auch zum Beispiel der Sicherheitstechnik“, zählt er auf. „Für viele dieser Dinge“, so erläutert er, „nutzt man immer wieder Testpersonen, deren Verhalten getestet wird. Und das läuft unter ,Experimente mit Menschen‘ und braucht, sobald es zum Beispiel von der DFG gefördert wird, in der Regel ein Ethikvotum. Dabei schließen ethische Fragestellungen Fragen des Datenschutzes ein und auch der ist in solchen Fällen zumeist von Relevanz.“
Basisfragebogen klärt die grundsätzlichen Bedingungen
Antragsteller*innen müssen sich auf ein gegebenenfalls zweistufiges Verfahren einlassen. „Es gibt einen Basisfragebogen und es gibt einen ausführlichen Fragebogen. Bei dem Basisfragebogen sind elf Fragen zu beantworten und er zielt im Wesentlichen darauf hin, zu sichern, dass die Würde und Integrität der an den Experimenten und Untersuchungen teilnehmenden Personen nicht beeinträchtigt werden“, sagt Scheffel. Den Teilnehmer*innen dürfen so zum Beispiel keine Schmerzen zugefügt, kein psychischer Stress zugemutet und ihre Daten müssen dem Datenschutz gemäß behandelt werden. Lassen sich entsprechende Verletzungen bereits mit der Beantwortung im Basisfragebogen ausschließen, erklärt Scheffel, finde neben einer eigenständigen Lektüre der Antragsunterlagen keine nähere Prüfung mehr statt. Man könne das dann relativ routinemäßig für ethisch unbedenklich erklären. „Wenn allerdings eine der Fragen mit ja beantwortet wird, wenn man in Bereiche geht, wo offenbar heikle Dinge passieren, dann ist die Prüfung aufwändiger“, ergänzt er, und der zweite Schritt des Verfahrens beginnt.
Das gesamte Verfahren geschieht weitgehend im Umlauf, d. h. alle Kommissionsmitglieder erhalten per E-Mail über das Büro des Vorsitzenden die gescannten Unterlagen. „Jedes Mitglied gibt dann dazu seine schriftliche Erklärung ab. Bei Bedenken wird das noch einmal erörtert, die Antragsteller*innen erhalten mögliche Einwände, Kritik und Änderungsvorschläge in anonymisierter Form und nehmen dann ihrerseits noch einmal Stellung dazu. Die Kommunikation geschieht zwar vorwiegend in einem virtuellen Raum, ist in diesem Rahmen aber für alle Mitglieder transparent und öffentlich. Jeder kann die E-Mail des anderen lesen und sich gegebenenfalls anschließen oder dem widersprechen. Da finden auch Diskussionen statt. Und das haben wir auch schon in Zeiten vor Corona so praktiziert.“
Viel diskutiert: Verwaltungsethik in Behörden
Und dann gibt es noch den relativ neu diskutieren Bereich der Verwaltungsethik, der sich mit Fragen der Korruption, Verwaltungsreform und Stellenbesetzung auseinandersetzt und in vielen Institutionen Eingang findet. „Verwaltungsethik ist ein Teilbereich der Angewandten Ethik und – nicht der Sache nach, aber – als eigenständiges Konzept hierzulande noch vergleichsweise neu“, erklärt Scheffel dazu. „In Deutschland setzt man im Bereich der Verwaltung traditionell mehr auf rechtliche Regelungen, also Legalität und weniger Legitimität. Man vertraut in diesem Sinne zuallererst auf entsprechende Gesetze. Unabhängig davon aber hat die Bergische Universität zum Beispiel einen Compliance Beauftragten, der sicherstellen soll, dass Gesetze, interne und externe Richtlinien sowie selbst gesetzte ethische Standards und Anforderungen an der Universität eingehalten werden. Außerdem arbeiten wir zurzeit eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aus, und die deckt jedenfalls für den Bereich der Durchführung von Forschung viele solcher letztlich ethischen Fragen ab. Sie soll zum Beispiel gewährleisten, dass man Mitarbeitende fair behandelt, dass man die natürliche Umwelt nicht ausbeutet, dass man keine möglicherweise unpassenden Daten oder Erkenntnisse unterschlägt und dass man den Anteil von Projektbeteiligten an Forschungsergebnissen angemessen würdigt.“
Auf der Internetseite der Ethikkommission kann man sich ausführlich über die Richtlinien der Ethikkommission informieren und beide Antragsfragebögen downloaden.
Uwe Blass
Die komplette Transfergeschichte lesen Sie hier.
Prof. Dr. Michael Scheffel studierte Germanistik, Romanistik und Kunstgeschichte in Tübingen, Tours und Göttingen und habilitierte sich 1995. 2002 übernahm er die Professur für Neuere deutsche Literaturgeschichte und Allgemeine Literaturwissenschaft an der Bergischen Universität Wuppertal. Seit 2008 ist er zudem Prorektor für Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal.