Gremienwahlen vom 3. bis 5. Dezember
Zu wählen sind:
- 22 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrerinnen und -lehrer, 4 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 4 Studierende;
- je 15 Mitglieder der Fachbereichsräte der sieben Fachbereiche, davon 8 Hochschullehrerinnen und -lehrer, 2 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 3 Studierende;
- 7 Mitglieder des Rates der School of Education, davon 4 Hochschullehrerinnen und -lehrer, 1 akademische Mitarbeiterin oder akademischer Mitarbeiter, 1 weitere Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, 1 Studentin oder Student.
Die Mitglieder des Senats, der Fachbereichsräte und des Rates der School of Education werden für zwei Jahre gewählt.
Die Vertreter der Mitgliedsgruppen in Senat, Fachbereichsräten und dem Rat der School of Education werden von den jeweiligen Gruppen getrennt gewählt. Jeweils eine Gruppe bilden: Hochschullehrerinnen und -lehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende. Die Hochschullehrerinnen und -lehrer wählen ihre Vertreter im Senat getrennt nach Fachbereichen bzw. in der School of Education. Die Fachbereiche mit der höchsten Anzahl von Hochschullehrern verfügen im Senat über jeweils 2 Sitze. Dazu zählen dieses Mal die Fachbereiche A, B, C und D. Die übrigen haben je einen Sitz zu besetzen.
Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen ab, ferner zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.
Außer den 22 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Senat ohne Stimmrecht an: die Mitglieder des Rektorates, die Dekane, die Vorsitzende des Rates der School of Education, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiter der Zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz. Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht. Die Amtszeit der Senatsmitglieder beträgt zwei Jahre. Der Rektor ist Vorsitzender des Senats ohne Stimmrecht.
Die Fachbereichsräte sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten zuständig. Ihre Amtszeit beträgt ebenfalls zwei Jahre.
Das Wahllokal auf dem Campus Grifflenberg ist im Gebäude B, Ebene 06, Raum 01; auf dem Campus Freudenberg ist das Wahllokal im Gebäude FME 01.04 und auf dem Campus Haspel im Gebäude HD-EG.
Auf der Homepage der Bergischen Universität sind die Wahlordnung (Amtliche Mitteilung 64/10 vom 16.12.2010) sowie die Wahlausschreibung (Amtliche Mitteilung 48/13 vom 13.09.2013) veröffentlicht.