Gremienwahlen vom 3. bis 5. Dezember
Zu wählen sind:
- 24 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 4 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie 4 Studierende;
- je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8, davon 8 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 2 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie 3 Studierende;
- 7 Mitglieder des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon 4 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 1 akademische Mitarbeiterin oder akademischer Mitarbeiter, 1 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, 1 Studierende oder Studierender;
- von den weiblichen Hochschulmitgliedern 16 Mitglieder des Wahlfrauengremiums, davon 4 Hochschullehrerinnen, 4 akademische Mitarbeiterinnen, 4 Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung, 4 Studentinnen.Auf Vorschlag der Studierendenschaft werden die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte und eine Stellvertretung gewählt.
Alle Informationen (u.a. über die Möglichkeit der Briefwahl, die Aufteilung der Wahllokale etc.) sind in der Wahlausschreibung zusammengefasst, die u. a. unter https://bscw.verwaltung.uni-wuppertal.de/pub/bscw.cgi/d5690761/2019_57.pdf zu finden ist.
Die Vertreter der Mitgliedsgruppen in Senat, Fakultätsräten und dem Rat des Instituts für Bildungsforschung werden von den jeweiligen Gruppen getrennt gewählt. Jeweils eine Gruppe bilden: Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie Studierende. Das Wahlfrauengremium wird nach Gruppen getrennt nur von weiblichen Mitgliedern gewählt.
Die Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte, des Rates des Instituts für Bildungsforschung sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte werden für zwei Jahre gewählt, die Mitglieder des Frauenwahlgremiums für vier Jahre.
Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen ab, ferner zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.
Außer den 24 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Senat ohne Stimmrecht an: die Mitglieder des Rektorates, die Dekaninnen und Dekane, der oder die Vorsitzende des Rates des Instituts für Bildungsforschung, die oder der Vorsitzende des gemeinsamen Studienausschusses (GSA), die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiterinnen und Leiter der zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK). Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht. Der Rektor ist Vorsitzender des Senats ohne Stimmrecht.
Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig.
Das Wahlfrauengremium wählt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre zwei Stellvertreterinnen.
Die vom Hochschulgesetz vorgesehene Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen. Vorschlagsberechtigt ist die Studierendenschaft, vertreten durch den AStA.
Die Gremien müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Die Wahlergebnisse werden am Freitag, 6. Dezember 2019, im Intranet der Bergischen Universität Wuppertal (nur aus dem Uni-Netz abrufbar!) und als Aushang bekannt gegeben.