Informationsaustausch mit Uni-Rektor Prof. Koch
Für Studierende besteht bei diagnostizierter Behinderung oder chronischer Krankheit die Möglichkeit, im Studium einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen. Dies kann im Zweifelsfall einen Studienabbruch abwenden sowie unnötige Verzögerungen im Studium verhindern.
In Bezug auf die Sensibilisierung der Hochschullehrenden wiesen Erwin Petrauskas und Helen Becker auch auf eine Veranstaltung des Dezernates für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement hin. Am 27. September findet im Rahmen des Qualifizierungsprogrammes „GuStaW“ („Gut Starten in Wuppertal“) ein Workshop für Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema „Umgang mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Studium – Nachteilsausgleich in Prüfungen“ statt. Anmeldungen sind noch möglich unter hochschuldidaktik[at]uni-wuppertal.de.
Weitere Informationen zur Beratungsstelle unter
www.inklusion.uni-wuppertal.de