Neue Informationen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen an der Bergischen Uni
Die Stadt Wuppertal hat durch Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2020 gemäß § 28Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 Regelungen zum verpflichtenden Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen erlassen, die auch unmittelbar für die Bergische Universität gelten.
Ab sofort gilt an der Bergischen Universität die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- in allen Lehrveranstaltungen
- in allen Prüfungen
- innerhalb der Gebäude auf allen Verkehrswegen und -flächen sowie Gemeinschaftseinrichtungen
Eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ferner
- für die Außenbereiche der Universität
- in Büros und Besprechungsräumen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Alle Informationen hierzu sind in der Anordnung zur erweiterten Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen in der Bergischen Universität Wuppertal zusammengefasst.