Neuer Senat zusammengetreten
Dem Selbstverwaltungsgremium gehören stimmberechtigt zwölf Hochschullehrer, vier akademische Mitarbeiter, zwei weitere Mitarbeiter und vier Studierende an. Die Amtszeit der Senatsmitglieder beträgt zwei Jahre.
Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Rektoratsmitglieder, für Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität; er gibt eine Stellungnahme zum jährlichen Rektoratsbericht ab sowie Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarungen sowie zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln.
Außer den 22 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Senat ohne Stimmrecht an: die Mitglieder des Rektorates, die Dekane, die Vorsitzende des Rates der School of Education, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiter der Zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz. Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht. Der Rektor ist Vorsitzender des Senats ohne Stimmrecht.
Weitere Informationen (Senatsmitglieder, Sitzungstermine etc.) unter
www.uni-wuppertal.de/universitaet/hochschulgremien/senat.html.