NRW im „Volksentscheid-Ranking 2013“ nur Mittelmaß
Prof. Dr. Hans J. Lietzmann, Politikwissenschaftler an der Uni Wuppertal und Leiter der Forschungsstelle, präsentierte die Ergebnisse am Dienstag auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf. In dem Ranking, das die Bundesländer in Bezug auf ihre gesetzlichen Regelungen von Volksbegehren und Volksentscheiden sowie von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vergleicht, landete NRW auf einem mittleren Platz (7) und verschlechterte sich um einen Rang im Vergleich zum Vorjahr. „Trotz einer teilweisen Verbesserung der partizipativen Möglichkeiten in Nordrhein-Westfalen hat sich der Entwicklungsprozess gegenüber anderen Bundesländern verlangsamt“, sagt Lietzmann.
Eine nun von der NRW-Landesregierung geplante Reform und eine neue Verfassungskommission des Landtages können hier Abhilfe schaffen. „Dabei geht nicht darum, die repräsentative Demokratie durch direkte Demokratie zu ersetzen“, so der Professor, „aber es wird immer unverzichtbarer, durch direktdemokratische Elemente wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide das bestehende politische System zu stärken und zu ergänzen.“ In Nordrhein-Westfalen müssen dafür die Hürden zur Einleitung von Volksbegehren niedriger gelegt und auch die zulässige inhaltliche Reichweite von Volks- und Bürgerentscheiden erweitert werden. Laut Lietzmann können erst dann „diese Verfahren zu einem vollwertigen politischen Angebot für die Bürgerschaft werden“.
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