Rückmeldefrist für das Wintersemester 2020/2021 verlängert
Studierende, die den Semesterbeitrag bis zum 31.08.2020 nicht überwiesen haben, erhalten in zwei Schritten Erinnerungsschreiben mit entsprechenden Fristsetzungen. Alle Studierenden, die bis zum 01.11.2020 überweisen, gelten als rückgemeldet und bleiben ohne Unterbrechungen immatrikuliert.
Um Komplikationen im Studienverlauf zu vermeiden, beispielsweise bei der Ausstellung von Semestertickets etc., werden Studierende, denen es möglich ist, gebeten, die Rückmeldung durch Überweisung des Semesterbeitrags bis zum 31.08.2020 vorzunehmen.