Stellungnahme des Rektorats zu den STUPA Wahlen an der Bergischen Universität
Dazu erklärt die Hochschulleitung, wie folgt:
„Generell räumt der Gesetzgeber den Studierenden in Angelegenheiten ihrer Selbstverwaltung einen hohen Grad an Autonomie ein. Der Hochschulleitung kommen lediglich rechtsaufsichtliche Befugnisse zu. D.h. in Fällen, wie dem vorliegenden, ist zunächst der von der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Wahl zum Studierendenparlament vorgegebene Rechtsweg zu beschreiten. Erst wenn entsprechende Schritte seitens der Studierendenschaft nicht eingeleitet würden, müsste das Rektorat eingreifen.
Die nächsten Schritte sind: Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses und einem förmlich erhobenen Einspruch gegen das Wahlergebnis ist ein Schlichtungsrat einzusetzen, der jeweils zu einem Drittel vom StuPa, dem AStA und der Fachschaftsrätekonferenz gewählt wird. Diesem obliegt es, in einem Wahlprüfungsverfahren den Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Je nach Untersuchungsergebnis könnte der Schlichtungsrat die Wahl für ungültig erklären. In diesem Fall müsste die Wahl unverzüglich wiederholt werden.
Bei all diesen Verfahrensschritten berät die Hochschulleitung die Organe der Studierendenschaft.
Unabhängig von den formalen Zusammenhängen ist das Rektorat nachvollziehbarer Weise über die Vorfälle nicht glücklich. Eine engagierte Studierendenschaft ist für eine Universität sowie das Miteinander zwischen Studierenden, Lehrenden und Verwaltung von großer Bedeutung. Jetzt besteht zumindest die Gefahr, dass Teile genau dieser engagierten Studierendenschaft in der Öffentlichkeit durch das Handeln von Einzelpersonen in Misskredit geraten könnten. Das fände die Hochschulleitung nicht nur für die Studierenden, ihre politische Vertretung und gesetzlich bestimmte Selbstverwaltung, sondern auch für die gesamte Universität überaus bedauerlich.“
Ergebnisse der Wahl des Studierendenparlamentes 2017 unter
www.asta-wuppertal.de/der-asta/dokumente/mitteilungen-der-studierendenschaft/
Weitere Infos unter
www.asta-wuppertal.de/2017/01/17/wahlbeteiligung-der-stupa-wahl-im-q1-2017/