Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Unterzeichnung der Hochschulvereinbarung NRW 2021

26.10.2016|15:44 Uhr

Mit der Hochschulvereinbarung wird die Finanzierung der Hochschulen durch das Land geregelt. Heute haben NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans gemeinsam mit den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen (LRK NRW) die „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ unterzeichnet. Im Anschluss unterschrieben alle Rektoren und Präsidenten der NRW-Universitäten die neue Vereinbarung, darunter auch Prof. Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch, Rektor der Bergischen Universität Wuppertal. Die neue Hochschulvereinbarung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt für fünf Jahre.

Mit der Hochschulvereinbarung NRW 2021 fließen bislang befristete Programmittel nun in die Finanzierung der Hochschulen ein. Das bedeutet, dass einerseits die Projektförderung zur Lehrerausbildung (LABG) und Förderpädagogik (ISP) sowie andererseits Mittel aus dem zeitlich befristeten Hochschulpakt verstetigt werden.

„Wir freuen uns über die Finanzierungszusage des Landes in der Hochschulvereinbarung, die uns eine finanzielle Planungssicherheit für die Bergische Universität Wuppertal bis 2021 verschafft,“ sagte Prof. Koch.

An der Bergischen Universität sind zum Semesterstart 2016/17 rund 21.700 Studierende eingeschrieben, seit 2011 hat die Bergische Universität 10.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen.

www.lrk-nrw.de
www.wissenschaft.nrw.de

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